Es ist in der Praxis eher unwahrscheinlich, wegen der Nutzung von Google Fonts eine Abmahnung zu erhalten, sofern die Schriftarten korrekt eingebunden werden. Google Fonts stellt eine frei zugängliche Sammlung von Webfonts bereit, die ausdrücklich für den Einsatz auf Websites gedacht sind. Die Schriften stehen unter der SIL Open Font License. Diese erlaubt eine kostenlose Nutzung, auch im kommerziellen Umfeld, solange die Lizenzbedingungen eingehalten werden.

Entscheidend ist dabei weniger die Schrift selbst sondern die Art der Einbindung. Eine Abmahnung wegen Google Fonts entsteht in der Regel nicht wegen der Lizenz, sondern wegen datenschutzrechtlicher Aspekte. Kritisch wird es vor allem dann, wenn Google Fonts direkt von Google-Servern geladen werden und dabei personenbezogene Daten wie die IP-Adresse der Besucher an Google übertragen werden.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte bindet Google Fonts lokal auf dem eigenen Server ein. Das ist technisch problemlos möglich und vermeidet jede unnötige Datenübertragung an Dritte. Die Nutzung auf eigenen Websites ist dabei unproblematisch. Nicht erlaubt ist lediglich die Fonts als eigenes Produkt weiterzuverkaufen oder unter einer anderen Lizenz weiterzugeben.
Massenabmahnungen wegen Google Fonts sind unzulässig
In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu sogenannten Massenabmahnungen wegen Google Fonts. Dabei wurden Websitebetreiber systematisch angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Gerichte haben diese Praxis mehrfach kritisch bewertet. In vielen Fällen waren die Abmahnungen unbegründet oder rechtsmissbräuchlich.
Wenn du eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten hast solltest du keinesfalls vorschnell zahlen oder Unterlassungserklärungen unterschreiben. Eine rechtliche Prüfung ist sinnvoll, denn häufig fehlt es an einer echten Anspruchsgrundlage. Ein Anwalt kann einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist oder zurückgewiesen werden sollte.
Wir von der medienplus GmbH unterstützen dich gerne bei der rechtssicheren Einbindung von Google Fonts, prüfen bestehende Websites und beseitigen mögliche Risiken sauber und nachvollziehbar. Nimm dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung im Internet ist eine schriftliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie richtet sich an Personen oder Unternehmen, denen ein Verstoß gegen geltendes Recht vorgeworfen wird, etwa im Urheberrecht, Markenrecht oder Datenschutz. Ziel ist es eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Eine Abmahnung enthält in der Regel eine Beschreibung des angeblichen Verstoßes, eine Unterlassungsforderung und häufig auch eine Kostenforderung. Gerade im Online-Bereich werden Abmahnungen oft pauschal versendet, was ihre rechtliche Wirksamkeit jedoch nicht automatisch bestätigt.
Ich habe eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten
Eine Abmahnung ist keine gerichtliche Entscheidung und kein Urteil. Sie stellt zunächst nur die Behauptung eines Anspruchs dar. Ob dieser Anspruch tatsächlich besteht hängt immer vom Einzelfall ab. Wer betroffen ist, sollte Ruhe bewahren und fachlichen Rat einholen.
Gerade bei einer Abmahnung wegen Google Fonts zeigt sich häufig, dass mit einer sauberen technischen Anpassung und einer rechtlichen Prüfung schnell Klarheit geschaffen werden kann. In vielen Fällen lässt sich das Thema ohne weitere Kosten und ohne langfristige Folgen erledigen.
Update vom 14. August 2025
In den letzten Wochen häufen sich wieder Abmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts. Zwar sind die Schriftarten weiterhin kostenlos und unter der SIL Open Font License (OFL) frei nutzbar, doch geht es bei den aktuellen Fällen meist um die Art der Einbindung. Werden Google Fonts nicht lokal auf dem eigenen Server gespeichert, sondern direkt von den Google-Servern geladen, kann dies als Datenschutzverstoß gewertet werden. Besonders Anwälte und Abmahnkanzleien nutzen dies erneut für gezielte Schreiben.
Neu hinzugekommen ist ein weiterer Abmahntrend: Verstöße gegen die neuen Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webseiten. Seit Inkrafttreten der überarbeiteten gesetzlichen Vorgaben müssen viele Webseiten so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt nutzbar sind. Fehlende Kontraste, nicht beschriftete Bilder oder unzureichende Bedienbarkeit per Tastatur können hier zu Abmahnungen führen.
Tipp der Redaktion (keine Rechtsberatung!)
Wer eine Abmahnung erhält, sollte nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben, sondern die Angelegenheit durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Die medienplus GmbH unterstützt bei der korrekten lokalen Einbindung von Google Fonts und berät auch zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten. So lassen sich unnötige Risiken und Kosten vermeiden.
Oliver Misch ist Internetunternehmer aus Bonn der sich auf die Erstellung moderner Webseiten auf WordPress-Basis spezialisiert hat. Mit einem klaren Blick für Design und Funktionalität entwickelt er individuelle Webseiten die überzeugen. Seine Arbeit verbindet Jahrzehnte langes technisches Know-how mit einem Gespür für visuelle Gestaltung und Benutzerfreundlichkeit. Kunden schätzen seine zuverlässige & strukturierte Arbeitsweise und seine lösungsorientierte Kommunikation. Als erfahrener Webdesign-Profi legt Oliver Misch besonderen Wert auf Qualität und langfristige Kundenzufriedenheit.